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Aufnahmekriterien

In unserer Klinik behandeln wir Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren.

Für Kinder im Vorschulalter ist eine Begleitperson unbedingt erforderlich.

Schulkinder bis 12 Jahre können ebenfalls mit einer Begleitperson aufgenommen werden. Bei älteren Schulkindern ist eine Begleitung möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Die Aufnahme von begleitenden Geschwisterkindern ist nach Bewilligung möglich.

Durch eine Kinderreha kann die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Kindes wiederhergestellt oder verbessert werden, damit es wieder voll an Schule, Ausbildung und Freizeit teilhaben und somit die spätere Lebensqualität und Erwerbsfähigkeit gesichert werden kann.

 

Indikationen

Für die Aufnahme in unserer Klinik gelten folgende Indikationen:

  • Sprachentwicklungsstörung

  • phonetisch-phonologische Störungen

  • orofaziale Dysfunktionen

  • morphologisch-syntaktische Störungen (Dysgrammatismus)

  • semantisch-lexikalische Störungen

  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)

  • verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

  • Stimmstörung

  • Mutismus

Darüber hinaus behandeln wir auch:

  • Störung schulischer Fertigkeiten wie LRS und Dyskalkulie

  • auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

  • kombinierte Entwicklungsstörungen

Oft haben unsere kleinen Rehabilitanden psychische oder somatische Begleiterkrankungen. Hier kann im Vorfeld geklärt werden, ob eine Rehabilitation möglich ist. Eine Gruppenfähigkeit sollte jedoch gegeben sein.

 

Kontraindikationen

  • mittelgradige oder schwere geistige Behinderung

  • Keine Gruppenfähigkeit

  • 1:1 Betreuung und ein hoher Unterstützungsbedarf bei den Aktivitäten des täglich Lebens

  • Starke Einschränkungen der Mobilität

  • bei einer Autismus-Spektrum-Störung entscheiden wir je nach Ausmaß der Störung, ob eine Aufnahme zur Rehabilitation möglich ist

  • Drogenmissbrauch des Therapiekindes oder der Begleitperson

  • Therapieresistente Epilepsien (sowie Anfälle in den letzten 6 Monaten)

  • Akute und chronische Erkrankungen, die den Gesundheitszustand derart beeinträchtigen, dass eine Therapiefähigkeit aktuell nicht gewährleistet ist oder die eine intensive medizinische Behandlung benötigen

  • nicht ausreichende körperliche und psychische Belastbarkeit der Begleitperson

 

Therapien

Therapieangebot

Wir arbeiten auf Grundlage eines ganzheitlichen Therapieprogrammes im multiprofessionellen Team unter ärztlicher Leitung.

Über ein Stufenprogramm wollen wir gemeinsam mit dem Kind eine Verbesserung des sprachlichen Standes erreichen. Gleichzeitig wollen wir zur Harmonisierung und Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit beitragen und das Selbstwertgefühl steigern sowie Sprechängste abbauen und die Selbstständigkeit fördern.

Hierbei kommen folgende Therapien zum Einsatz bzw. bieten wir folgende Angebote an:

  • Medizinische Betreuung

  • Psychologische Betreuung und Psychotherapie

  • Sozialpädagogische Begleitung

  • Logopädie

  • Ergotherapie

  • Physiotherapie, Motopädie und Sporttherapie

  • Kunst- und Gestaltungstherapie

  • Musiktherapie

  • Erlebnispädagogik

  • Tiergestützte Therapie

  • Sauna-Kneipptherapie

  • Gesundheitstraining

  • Lehrküche

  • Entspannungsverfahren

  • Wahrnehmungstraining

  • Motivationstraining

  • Konzentrationstraining

  • Sozialtraining

  • Vorträge, Seminare und Workshops

  • Hospitationen

  • Eltern-Kind-Interaktionen

  • Elternarbeit

  • Multifamilientherapie

Als neues Behandlungselement bieten wir die Multifamilientherapie (MFT) an, die eine Erweiterung der Systemischen Therapie ist. Bei der MFT treffen sich ca. 8 Familien mehrmals während der Rehabilitation in einer Gruppe. Die Familien erfahren hier gegenseitige Unterstützung und lernen voneinander. Das weckt Hoffnungen und stärkt die Selbstreflexion. Angeleitet wird die MFT von ausgebildeten Therapeuten.

 

Therapieablauf

Die Kinder werden nach Alter und Indikation in feste Gruppen eingeteilt. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Sie uns bei unserem ersten Kontakt informieren, ob Ihr Kind bereits eingeschult wurde und wenn nicht, wann die Einschulung stattfindet. Sie erhalten hierfür von uns einen Rücksendebogen. Sollte es darüber hinaus zu einer ungeplanten Rückstellung oder Einschulung kommen, ist es wichtig, uns zu informieren. Andernfalls kann es passieren, dass wir Ihren Kind bei der Anreise nicht die geeignet Therapiegruppe zuweisen können und es zu einem Reha-Abbruch kommt.

Die Therapie und der Schulunterricht beginnt für alle Kinder um 08:00 Uhr. Im Tagesverlauf erhalten die Kinder, neben den gruppentherapeutischen Angeboten, die vom Arzt verordneten Einzel- bzw. Zusatztherapien. Die Kinder nehmen im Gruppenverband gemeinsam das Mittagessen ein und werden anschließend von den Begleitpersonen abgeholt. Nach der Mittagsruhe geht die Therapie weiter und endet je nach Therapieplan am Nachmittag.

Zum Überblick erhalten Sie für jede Woche einen Therapieplan, damit sie nachvollziehen können, wann Ihr Kind welche Therapien erhält.

Sprachheilschule

Während der Reha werden die Kinder und Jugendlichen in unserer klinikeigenen Sprachheilschule beschult. Die individuellen Therapiepläne werden hierbei berücksichtigt. Bei dem therapeutisch fokussierten Unterricht liegt der Schwerpunkt auf der Abarbeitung von Aufgaben aus den Heimatschulen und wird mit gruppentherapeutischen Angeboten sowie Projekten kombiniert.

Des Weiteren ist eine Förderung in den Bereichen Legasthenie, LRS und Dyskalkulie möglich.

Begleitpersonen

Als Begleitperson werden Sie während des gesamten Reha-Aufenthaltes durch das Team aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Therapeuten und Erziehern in unser ganzheitliches Therapiekonzept eingebunden. Sie holen und bringen Ihr Kind zur Therapie und haben die Möglichkeit, punktuell an einzelnen Therapien Ihres Kindes teilzunehmen. Sie bekommen ein umfangreiches Angebot an Seminaren, um mehr über das Krankheitsbild Ihres Kindes zu erfahren. Das erworbene Wissen hilft Ihnen auch nach der Reha, Ihr Kind im Alltag zu fördern.

Während des Reha-Aufenthaltes haben Sie die Aufsichtspflicht für Ihr Kind und sind für die Mitwirkung an einer erfolgreichen Reha verantwortlich.

Es gibt das Angebot einer Sozialpädagogischen Beratung, die Sie bei Bedarf in den verschiedensten Lebenslagen unterstützt.

Erkrankte Begleitpersonen können aus rechtlichen Gründen nicht in unserer Klinik medizinisch behandelt werden. Wir müssen Sie daher an die niedergelassenen Ärzte vor Ort oder das nächstgelegene Krankenhaus verweisen.

Termine

In jedem Durchgang gibt es eine A-Belegung und eine B-Belegung, die jeweils am gleichen Tag an- und abreisen.

Durchgang

Belegung

Anreise - Abreise

1

A

B

02.01.24 - 30.01.24

03.01.24 - 31.01.24

2

A

B

30.01.24 - 27.02.24

31.01.24 - 28.02.24

3

A

B

27.02.24 - 26.03.24

28.02.24 - 27.03.24

4

A

B

26.03.24 - 25.04.24

27.03.24 - 26.04.24

5

A

B

25.04.24 - 28.05.24

26.04.24 - 29.05.24

6

A

B

28.05.24 - 25.06.24

29.05.24 - 26.06.24

7

A

b

25.06.24 - 23.07.24

26.06.24 - 24.07.24

8

A

B

23.07.24 - 20.08.24

24.07.24 - 21.08.24

9

A

B

20.08.24 - 19.09.24

21.08.24 - 20.09.24

10

A

B

19.09.24 - 22.10.24

20.09.24 - 23.10.24

11

A

B

22.10.24 - 22.11.24

23.10.24 - 25.11.24

12

A

B

22.11.24 - 21.12.24

25.11.24 - 21.12.24

 

Schnuppertage

Liebe Eltern, liebe Begleitpersonen,

Sie möchten sich einen Einblick in unseren Klinikablauf verschaffen? Dann können Sie uns an einem Schnuppertag besuchen kommen! Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin führt Sie durch den Klinikpark sowie die Gebäude und so können Sie sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, was Sie bei uns erwartet.

Wir möchten Sie bitten, sich für den von Ihnen ausgewählten Tag mindestens 2 Wochen im Voraus per E-Mail - info@eubios.de - anzumelden.

TERMINE SCHNUPPERTAGE:   17.08.2024 | 14.09.2024

Jeweils von 11:00 bis 13:00 Uhr

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Weg zur Kinderreha

Schritt 1 – Antrag

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Krankenkasse gestellt werden.

Von der Deutschen Rentenversicherung benötigen Sie das Formular G0200 Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (Kinderrehabilitation).

Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Rehaeinrichtung, in der die Rehabilitation durchgeführt werden soll. Diese können Sie auf dem Antrag unter
4 Wunsch- und Wahlrecht vermerken. Die Links zu den benötigten Formularen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Für einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung von medizinischer Rehabilitation (Formular 61) vom behandelnden Arzt. Dieser füllt in Absprache mit Ihnen nur das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag aus.

 

Schritt 2 - Kinderarzt

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Facharzt/Ihrer Fachärztin oder Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin im SPZ und bitten Sie diesen um Ausstellung des Ärztlichen Befundberichtes (G0612 Befundbericht zum Antrag auf eine Leistung zur Kinderrehabilitation). Die Links zu den benötigten Formularen finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Schritt 3 – Antragstellung

Gibt es weitere medizinische Befunde (bspw. Facharzt, Klinikaufenthalte) und Berichte (bspw. vom Psychologen, Logopäden) sowie Einschätzungen Ihres Kindes durch den Kindergarten oder die Schule, die für die Bearbeitung des Rehabilitationsantrags wichtig sein könnten, sollten Sie diese ebenfalls einreichen. Hier genügen Kopien der entsprechenden Unterlagen.

Die kompletten Unterlagen (Antrag G200, Befundbericht G0612, weitere Befunde und Gutachten) reichen Sie bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse ein. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie uns gern kontaktieren.

 

Schritt 4 - Bescheid

Bei Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie als Eltern und auch unsere Klinik einen Bewilligungsbescheid. Daraufhin erhalten Sie von uns erste Informationen per Post zugesandt.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einlegen. Hierzu helfen wir Ihnen ebenfalls gern weiter.

 

Hinweis: Für eine Kinderrehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.

 

Beantragung Begleitkinder

Die Übernahme von Kosten für begleitende Geschwisterkinder oder für eine Haushaltshilfe ist auf Antrag ebenfalls möglich. Zum Beispiel, wenn ein Geschwisterkind (unter 12 Jahren) im Haushalt verbleibt und dieser nicht vom verbleibenden Elternteil weitergeführt werden kann. Am besten klären Sie dies direkt mit Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse – je nachdem, wo Sie den Antrag gestellt haben – ab. Für die Beantragung bei der Rentenversicherung benötigen Sie das Formular G0581 Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten.

Die Links zu den benötigten Formularen finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Hinweis für Familien mit Begleitkindern

Die Mitaufnahme von Begleitkindern ist nur möglich, wenn uns bis zur Anreise eine gültige Kostenübername vorliegt. Bei Anreise ohne Kostenzusage wird keine Aufnahme erfolgen. Um Ihnen das geeignete Zimmer zuweisen zu können, ist es dringend erforderlich, uns über die Mitaufnahme von Begleitkindern zu informieren.

KONTAKT

Wir helfen Ihnen gerne weiter: Telefon: 03721 8403000 E-Mail: verwaltung@eubios.de

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