Praxisanleitung der Auszubildenden im Erzieher- bzw. Heilerziehungspflegerberuf ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Zum einen hat sie eine immer wichtigere Funktion im System der Personalentwicklung der Träger der Einrichtungen und Dienste, zum anderen steckt in diesem Auftrag auch Qualitätssicherung im Sinne der Vorbereitung der zukünftigen Fachkräfte auf den Arbeitsalltag in den Einrichtungen und Dienste. Nicht zuletzt steht auch eine positive, klare und qualitativ hochwertige Begleitung junger Menschen während der schulischen Ausbildung im Mittelpunkt der Praxisanleitung.
Um dieser Aufgabe bestmöglich gerecht werden zu können, wurde das Curriculum zur Praxisanleitung entwickelt.
Voraussetzungen der Teilnehmenden:
Die Fortbildung richtet sich an geeignete Fachkräfte. Geeignete Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eignung eine Berufsqualifikation aus dem Sozialwesen oder der Kindheitspädagogik mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung oder einem Dienst der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Einrichtung oder einem Dienst der Behindertenhilfe nachweisen können. Die mindestens zweijährige Berufstätigkeit muss in dem Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden, in dem die Praktikanten angeleitet werden.
Zusätzliche Leistung der Teilnehmenden:
Die Teilnehmenden er- bzw. überarbeiten die Unterlagen zur Praxisanleitung in ihren Einrichtungen/Trägern. In kurzen Auftragsbeschreibungen, Formularen, Handlungsabläufen und Kriterienpapieren soll eine strukturierte Praxisanleitung als Strategie der Einrichtung/des Trägers als Facharbeit erarbeitet werden, die dann im Abschluss-Kolloquium (Fachgespräch) vorgestellt wird.
Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst 80 Seminareinheiten. Nach erfolgreichem Abschluss finden in der Regel 6 Monate nach der Fortbildung eine Reflexionsveranstaltung im Umfang von insgesamt mindestens 8 Stunden statt. Die Reflexionsgespräche dienen den Teilnehmenden zum Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Praxisanleitungstätigkeit in den jeweiligen Einrichtungen oder Diensten. Der Termin wird am Ende des Kurses mit den teilnehmenden vereinbart.