Anträge und Anmeldeverfahren
Der Weg zu uns ist nicht schwer! Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Vordrucke, die für die Anmeldung notwendig sind. Alle Formulare können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder herunterladen. Auf Anfrage schicken wir Ihnen diese Dokumente auch gern zu.
Ihre Ansprechpartner
Die Patientenverwaltung ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Belegung. Gern werden Sie von uns auch beim Ausfüllen der Formalitäten unterstützt. Auf Wunsch besucht unser Sozialpädagogischer Fachdienst Sie auch persönlich.
Der Weg zur Kinderreha: Checkliste für die Beantragung einer Kinderrehabilitation
Wann wird eine stationäre Kinderrehabilitation empfohlen?
Eine stationäre Kinderrehabilitation wird empfohlen, wenn eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann bzw. um eine Beeinträchtigung der Teilhabe abzuwenden, zu beseitigen, zu vermindern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.
Schritt 1 – Antrag
Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können sowohl bei der Renten- als auch bei der Krankenversicherung gestellt werden. Sie benötigen dazu von der Deutschen Rentenversicherung das Formular „G200“ Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche (Kinderrehabilitation) oder ein Antragsformular von Ihrer Krankenkasse. Auch wir senden Ihnen dieses Formular gern zu, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Schritt 2 – Kinderarzt
Der behandelnde Kinderarzt kann eine Rehabilitation für Ihr Kind empfehlen und Sie in wichtigen Fragen unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Kinderarzt und bitten Sie diesen um Ausstellung des Ärztlichen Befundberichtes zum o. g. Antrag. Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Rehaeinrichtung, hierzu sollte durch den Arzt ein Vermerk in dem Befundbericht auf „Reha-Fachklinik EUBIOS in Thalheim“ erfolgen.
Schritt 3 – Antragstellung
Fügen Sie dem Antrag evtl. vorhandene Einschätzungen (logopädische, pädagogische oder weitere fachtherapeutische) und/oder andere Fachberichte (Facharzt/Psychologe) sowie ggf. auch eine Einschätzung Ihres Kindes durch die Schule bei. Die Unterlagen reichen Sie dann bitte komplett (Antrag G200, Ärztlicher Befundbericht, andere Gutachten und Fachberichte) bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie uns gern kontaktieren.
Schritt 4 – Bescheid
Bei Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie als Eltern und auch unsere Klinik einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Daraufhin senden wir Ihnen einen Zwischenbescheid mit dem Therapietermin und weiteren wichtigen Informationen zum stationären Aufenthalt in unserer Klinik. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, auch hierzu helfen wir Ihnen gern weiter. Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Hinweis: Gesetzlich renten- bzw. krankenversicherte Eltern leisten keine Zuzahlung für eine Kinderrehabilitation bzw. Heilbehandlung ihres Kindes.
Beantragung Begleitkinder (G0581 Haushaltshilfe)
Bei Ihrem Leistungsträger können Sie die Kostenübernahme für begleitende Geschwisterkinder oder Kinderbetreuungskosten bzw. eine Haushaltshilfe beantragen. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Rentenversicherung nutzen Sie bitte das Formular G0581 Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten.
Hinweis für Familien mit Begleitkindern
Die Mitaufnahme ist nur möglich, wenn uns bis zur Anreise eine gültige Kostenübername durch einen Kostenträger vorliegt. Bei Anreise ohne Kostenzusage wird keine Aufnahme erfolgen.
Die Antragsformulare
Die Links zu den benötigten Formularen finden Sie in unserem Downloadbereich.