Kriterien für die stationäre Aufnahme

In unserer Klinik behandeln wir sprach- und sprechgestörte Vorschulkinder und schulpflichtige Kinder aller Altersgruppen. Bei Notwendigkeit und Genehmigung durch den Leistungs- oder Kostenträger können Schulkinder mit elterlicher Begleitperson aufgenommen werden.

Im Vorschulbereich wird sich auf eine Aufnahme von Kindern mit elterlicher Begleitperson ab dem vierten Lebensjahr orientiert.

Die Aufnahme von begleitenden Geschwisterkindern ist nach Bewilligung des Leistungs- oder Kostenträgers möglich.

Indikationen

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit unseren Hauptindikationen:

  • Sprachentwicklungsstörung
  • phonetisch-phonologische Störungen
  • orofaziale Dysfunktionen
  • Dysgrammatismus
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)
  • Stimmstörung
  • Mutismus

Darüber hinaus behandeln wir auch:

  • Störung schulischer Fertigkeiten wie LRS und Dyskalkulie
  • AVWS (Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
  • Kombinierte Entwicklungsstörungen

Oft haben unsere kleinen Rehabilitanden psychische oder somatische Begleiterkrankungen. Hier kann im Vorfeld geklärt werden, ob eine Rehabilitation möglich ist. Eine Gruppenfähigkeit sollte jedoch gegeben sein.