Gewalt und Missbrauch sind gesellschaftliche Realität und auch von Einrichtungen nicht auszuschließen. Für Kinder und Jugendliche ist dies eine schwerwiegende Erfahrung. Sie kann das Aufwachsen erheblich belasten und sich ein ganzes Leben lang auswirken. Gewalt und Missbrauch sind nicht an einen Ort gebunden. In der Familie, im sozialen Umfeld, in Kitas, Vereinen oder Schulen- überall, da wo Kinder sind, können sie dem ausgesetzt sein. Gewalt und Missbrauch können vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Stress und Überforderung können auch in Alltagssituationen grenzverletzenden Verhalten führen.
Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können.
Ein Schutzkonzept unterstützt sie darin:
- Vertrauensvolle Ansprechpartner*innen für Kinder, Jugendliche und Angehörige zu sein
- Wirksame Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und anzuwenden, damit die Einrichtung nicht zum Tatort wird
- Kompetent zu handeln und weiterzuhelfen, wenn ihnen eine Grenzüberschreitung oder ein Verdacht bekannt wird
Ein allgemeines Schutzkonzept kann es nicht geben- jede Einrichtung braucht die für sie richtige Strategie.
Aufbauend in der Modulreihe 1- 3 werden die Bestandteile des Schutzkonzepthauses vorgestellt, erläutert und nähergebracht.